Ausbildung auf der Atemschutzstrecke
Zu einem gut ausgebildeten Feuerwehrmann (-frau) gehört auch die Befähigung zum Tragen von Atemschutz. So hat jeder der dazu geeignet ist einen Grundlehrgang zu absolvieren. Dazu muss er in 24 Stunden sowohl Theorie als auch Praxiserfahrungen sammeln. Dieser Grundlehrgang allein reicht aber nicht aus. Einmal im Jahr sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
1. eine Unterweisung im Atemschutz
2. eine Übung unter definierten Bedingungen auf der Atemschutzübungsanlage
3. eine Übung unter einsatzähnlichen Bedingungen (kann bei realen Einsätzen unter Atemschutz entfallen)
Nur wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann im Einsatz als Atemschutzgeräteträger tätig werden.
Da es recht schwierig ist alle unter einen „Hut“ zu bekommen war es nötig, für die „Nachzügler“ einen geeigneten Termin zu finden. So trafen sich vier der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Leuna in der FTZ Blösien. Nachdem die Trupps (jeweils 2 Kameraden) die Ausrüstung angelegt hatten, mussten sie folgende Geräte absolvieren:
1. 15m Endlosleiter
2. 9x betätigen des Schlaghammers
3. 100m Laufband
4. 2 Minuten Fahrrad fahren bei 120 Watt
Danach folgt das Überwinden eines
„Käfigparcours“ mit verschiedenen weiteren
Hindernissen. So unter anderem das Durchkriechen einer 2,50m langen
Röhre. Hierzu muss der Pressluftatmer abgelegt und
anschließend in einer nur 1m hohen Umgebung wieder angelegt
werden. Dabei ist die Kriechstrecke normalerweise verdunkelt und so
stark vernebelt, dass die Sicht maximal 50 cm reicht. Zur
Veranschaulichung wurden die Bilder extra ohne Nebel gefertigt.
Text Frank Schnauß
Bilder Dr. Georg Schicht
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