Wirtschaft & Wohnen > Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung

Die nachfolgenden Gewerbe sind erlaubnispflichtig:

- Gaststätte (Verabreichen von alkoholischen Getränke)
- Spielhalle
- Automatenaufstellererlaubnis
- Pfandleihergewerbe
- Versteigerergewerbe
- Bewachungsgewerbe
- Wachpersonen
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Anlagenvermittler, Baubetreuer, Bauträger

 

 

Zur Anmeldung eines Gewerbes sind notwendig:

- die Vorlage eines Personaldokumentes bei natürlichen Personen
- die Vorlage der Handelsregistereintragung, wenn es sich bei dem künftigen Gewerbetreibenden um eine juristische  Person (GmbH, AG, GmbH & Co. KG, KG, OHG oder ein eingetragenes Einzelunternehmen handelt.

 

 

Wichtig:

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

 

 

Erteilung einer Reisegewerbekarte:

- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers (Vorlage Führungszeugnis, Auskunft Gewerbezentralregister)

- Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes, Auszug aus der Schuldnerkartei)

- Passbild

- Ausübung unterhaltender Tätigkeiten als Schausteller

 

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Boy
Telefon: 0 34 61 - 84 01 33
E-Mail: boy@leuna.de


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